Hörgeräte im Sommer – Teil 2

Der Sound des Sommers ist ein ganz besonderer. Zum alltäglichen Akustikspektrum kommen nun viele Geräusche hinzu, die wir meist nur selten wahrnehmen. Seltene Vogelstimmen, fröhliche Kinder im Freibad, sanftes Wellenrauschen, knisterndes Lagerfeuer, klappernde Fallreeps im Yachthafen – ein „prego“, „por favor“ oder „s’il vous plaît!“ ... Schön für jeden, der es genießen kann. Blöd, wenn gerade jetzt Probleme mit dem Hörgerät auftreten. 10 Fragen & Antworten für Hörgeräteträger, die sie im Sommer beherzigen sollten (Teil 2).

6) Wasser: Wie wasserdicht sind Hörgeräte wirklich?

Hörgerätetechnik und Wasser vertragen sich gar nicht. Es sei denn, Sie haben sich bewusst für wasserdichte Hörsysteme entschieden. In diesem Fall beherzigen Sie bitte die Empfehlungen des Herstellers – und gern auch ein gutes altes Sprichwort: weniger ist mehr.

Viele Hörgeräte sind lediglich spritzwassergeschützt; in diesem Fall sollten Sie von dem Gedanken Abstand nehmen, mit den Hörgeräten schwimmen oder gar tauchen zu gehen. Ein Spritzwasserschutz für technische Geräte bezieht sich in der Regel eher auf Regentropfen oder ähnlich geringe Mengen.

Wasserschutz der Hörgeräte nicht zu wörtlich nehmen

Die höchste Schutzklasse für Hörgeräte, die IP68, attestiert den Geräten einen „Schutz gegen dauerhaftes Untertauchen in max. 1 Meter Wassertiefe“. Das klingt zunächst ganz gut, bleibt aber streng genommen doch letztlich Theorie, da sich diese Angaben auf klares Wasser unter Laborbedingungen beziehen. Von Substanzen wie Chlor, Meersalz oder winzigen Mikroorganismen und ihren Auswirkungen auf empfindliche Technik ist dabei nicht die Rede. Man darf jedoch davon ausgehen, dass sie auf Dauer nicht unbedingt zur Funktionalität der Systemtechnik beitragen.

Kleiner Tipp: Wenn Sie Ihr Hörgerät vorsichtshalber mal gründlich trocknen lassen möchten, öffnen Sie das Batteriefach bzw. nehmen Sie den Batteriedeckel ab, damit die Feuchtigkeit gegebenenfalls besser aus dem Gerät entweichen kann. Noch besser ist es, für das Trocknen einen speziellen Hörgeräte-Trockner zu nutzen. Denn Fakt ist: In 80 % der Fälle, in denen Hörgeräte repariert werden müssen, sind nach Herstellerangaben auf Feuchtigkeit im Gerät zurückzuführen.

7) Meersalz: Kann salzhaltige Seeluft das Hörgerät schädigen?

Ja, das ist durchaus möglich. Eine kräftige Brise frische Nordseeluft ist sehr gesund für die Atemwege, doch den Hörsystemen bekommt das Salz nicht. Weder in Form von salzhaltiger Luft noch als salzhaltiges Meerwasser. Salzkristalle sind allemal klein und fein genug, um in die Öffnungen der Hörgeräte einzudringen und dort mittel- bis langfristig technische Störungen zu verursachen. Deshalb: Nach einem längeren Urlaub an der Meeresküste, sollten Sie alsbald für eine gründliche Wartung & Reinigung der Systemtechnik sorgen.

8) Luftdruck: Verändert die Höhenlage den Klang?

Nein, genau genommen nicht. Eine Klangquelle wird allerdings in unterschiedlichen Höhenlagen unterschiedlich wahrgenommen, die Ursache dafür ist ein unterschiedlicher Luftdruck bzw. Luftdichte. Erwärmte Luft trägt akustischen Schall anders an unsere Ohren heran als kühle oder sehr kalte Luft, denn kalte Luft ist dicker, also dichter als warme Luft. Das heißt, im Sommer können wir helle und feinere Töne besser hören, im Winter werden sie eher „verschluckt“. Beispiel:

bei +30 °C auf Meeresspiegelniveau beträgt die Luftdichte 1,1839 kg/m3
bei 0 °C auf Meeresspiegelniveau beträgt die Luftdichte 1,2920 kg/m3
bei –30 °C auf Meeresspiegelniveau beträgt die Luftdichte 1,4224 kg/m3

Wichtig im Flugzeug: Auch wenn sich der Luftdruck in der Start- und Landephase jeweils verändert, sollten Sie Ihr Hörgerät während der gesamten Flugdauer aktiv eingeschaltet belassen, so dass Sie Borddurchsagen jederzeit verstehen können.

9) Wartung: Besser vor dem Urlaub zum Hörgeräte-Check?

Ja, besser ist es. Nutzen Sie auf jeden Fall den letzten Servicetermin vor Ihrem Sommerurlaub, um Ihr Hörgerät auf Herz & Nieren durchchecken und eingehend prüfen zu lassen. Bei der Gelegenheit können Sie auch gleich nochmal sicherstellen, dass die audiotechnischen Einstellungen Ihres Hörsystems optimal auf Ihr aktuelles Hörvermögen angepasst sind.

Und was die Leistungsfähigkeit der Technik und Akku-Batterie betrifft: Letztlich ist es mit dem Hörgerät wie mit dem Auto: regelmäßige Inspektionen geben Sicherheit, das unterwegs alles reibungslos läuft. Eine solche gründliche Wartung ist ohnehin fester Bestandteil einer Hörgeräteversorgung, damit etwaige Schäden oder Verschleißerscheinungen frühzeitig erkannt und behoben werden können.

Gute Idee, ich möchte jetzt einen Hörgeräte-Servicetermin zur Wartung vereinbaren

10) Verlust: Was tun, wenn das Hörgerät im Urlaub verloren geht?

Sollten Sie Ihr Hörgerät ausgerechnet im Auslandsurlaub plötzlich vermissen, bleibt immer noch die Hoffnung, dass es sich alsbald wieder einfinden wird. Rekonstruieren Sie in solchen Fällen ihren Tagesablauf und suchen Sie – soweit möglich – die Strecke und einzelne Lokalitäten in aller Ruhe noch einmal ab, am besten mit Verstärkung. Fragen Sie dabei auch unbedingt an zentralen Anlaufstellen wie Straßencafés und Bistros, Tresenwirte oder Touristeninformationen.

Bleibt Ihr Hörgerät trotz all der Mühen unauffindbar, können Sie zu Hause eine vorzeitige Wiederversorgung bei der Krankenkasse beantragen. Dazu braucht es eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust sowie eine erneute Hörgeräte-Verordnung seitens Ihres HNO-Arztes. Kommen Sie mit Ihrem Anliegen gern zu uns, wir unterstützen Sie bei der eidesstattlichen Versicherung und erledigen ebenso gern die Korrespondenz mit Ihrer Krankenkasse, bis dass die Bewilligung der vorzeitigen Wiederversorgung vorliegt.

100 % Kostenerstattung nur bei Hörgeräteversicherung

Im Falle einer Hörgeräte-Wiederversorgung nach Verlust gewährt die Krankenkasse nur einen Kostenzuschuss in Höhe der vormaligen/ursprünglichen Zuzahlung. War das verlorene Hörgerät ein höherwertiges Hörgerät, für das Sie einen Eigenanteil zugezahlt haben, werden diese Kostenanteile nur im Falle einer (vorher abgeschlossenen) Hörgeräteversicherung getragen.

Abhängig vom Hörgerät und dem technischen Niveau ist eine Hörgeräteversicherung bereits ab 99 EUR erhältlich und macht insbesondere beim Erwerb von höherwertigen Hörgeräten absolut Sinn. Sie bietet volle Kostendeckung sowohl bei Hörgeräte-Verlust als auch bei irreparablen Schäden. Daher bieten wir eine Hörgeräteversicherung grundsätzlich jedem Kunden als unverbindliche Zusatzoption beim Hörgerätekauf an.

Nähere Informationen zu allen Versicherungskonditionen erhalten Sie persönlich in Ihrem Rhein-Neckar-Akustik Fachgeschäft in der Nähe.

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