• Hörgeräte Zuzahlung - Zuschuss der Krankenkasse

    Bis zu 1.500 EUR Zuzahlung für Hörgeräte. Ohne Papierkram.

Hörgeräte-Zuzahlung: Wie viel zahlt die Krankenkasse für neue Hörgeräte dazu?

Sie brauchen ein neues Hörgerät und fragen sich, ob die Krankenkasse Ihnen etwas zuzahlt? Die Antwort ist grundsätzlich Ja, sofern ein ärztliches Rezept vorliegt. Deutsche Krankenkassen tragen die Kosten für ein Hörgerät bis zu einem bestimmten Betrag komplett. Übersteigt der Hörgerätepreis diesen Fixbetrag, leisten sie immerhin noch einen Teilbetrag.

Die Höhe der Kostenübernahme für Hörgeräte ist von bestimmten Voraussetzungen und weiteren Faktoren abhängig. Wir informieren Sie hier umfassend. Sollte eine Frage offen bleiben, rufen Sie uns gerne direkt an.

Voraussetzung für eine Hörgeräte-Zuzahlung

Voraussetzung für die Hörgeräte Zuzahlung ist ein gültiges Rezept über eine Hörgeräteversorgung. In welcher Höhe die Hörgeräte Zuzahlung ausfällt, ist abhängig vom Grad Ihrer Hörminderung und von der technischen Ausstattung des Hörgerätes. Bedingungen für ein Rezept zur Hörgerätversorgung

Bei der Gelegenheit: Die Beantragung der Kostenzuschüsse für Ihr Hörgerät und die komplette Kostenabwicklung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernehmen wir als Hörakustiker gerne für Sie, ohne Zuzahlung für diesen Service. Aber dazu später mehr.

Bedingungen für ein Rezept zur Hörgerätversorgung

Einen Hörgeräte Zuschuss von der Krankenkasse gibt es nur, wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit per Rezept bescheinigt. Eine solche medizinische Notwendigkeit zur Hörgeräteversorgung ist gegeben, wenn der audiologische Hörtest beim Hörakustiker folgende Ergebnisse aufweist:

  • Wenn der tonaudiometrische Hörverlust auf dem besser hörenden Ohr mindestens 30 dB beträgt (bei einer Prüffrequenz zwischen 500 und 4000 Hz). Ein Hörverlust in Höhe von 30 dB ist gleichbedeutend mit einer leichten Schwerhörigkeit (mehr über die Stadien der Schwerhörigkeit erfahren)
  • Wenn bei einer Lautstärke von 65 dB die Verstehensquote (mit Kopfhörer) für einsilbige Wörter auf dem besser hörenden Ohr nicht größer als 80 % ist.
  • Wenn der Entschluss des Kunden besteht, das Hörgerät zu tragen (§ 27 Abs. 3 HilfsM-RL)

Im Alltag äußern sich solche Hörminderungen ungefähr durch folgende Aspekte:

  • Dauerhafte Probleme Gesprächen zu folgen, vor allem wenn es Hintergrundgeräusche gibt oder mehrere Personen gleichzeitig sprechen.
  • Das Gefühl, dass Ihr Gegenüber konstant undeutlich oder zu leise redet.
  • Das Gefühl, dass Sie den Fernseher immer lauter stellen müssen, um der Handlung (hörakustisch) folgen zu können.

Wenn Sie solche Hörbeeinträchtigungen bei sich feststellen, ist es höchste Zeit für einen kostenfreien Hörtest beim Hörakustiker. Kommen Sie gern zu uns.

Ab wann wird von Schwerhörigkeit gesprochen?

Schlecht hören, Hörminderung, Schwerhörigkeit, Hörverlust – es gibt verschiedene Begriffe dafür, wenn die Hörfähigkeit nachlässt oder plötzlich verschwunden ist. Zur allgemein besseren Verständlichkeit hat die World Health Organisation (WHO) die Schwerhörigkeit in verschiedene Stadien eingeteilt. Wertungsrelevant ist dabei immer der audiometrische Messwert des besser hörenden Ohrs (warum auch immer).

Die WHO-Stadien für Schwerhörigkeit

WHO 1: Hörverlust von 26 bis 40 dB = leichte Schwerhörigkeit
WHO 2: Hörverlust von 41 bis 60 dB = mittelgradige Schwerhörigkeit
WHO 3: Hörverlust von 61 bis 80 dB = hochgradige Schwerhörigkeit
WHO 4: Hörverlust von 81 oder mehr = nahezu Gehörlosigkeit/Taubheit*

*Können Geräusche über 81 dB Lautstärke nicht mehr wahrgenommen werden, gilt es als „an Gehörlosigkeit grenzende Schwerhörigkeit“. Ab einer Lautstärke von ca. 80 dB wird es für normal Hörende wirklich laut. In der Hörwissenschaft bezeichnet man Lautstärken von über 80 dB auch schon als Lärm. Von WHO 4 betroffene Menschen hören z.B. keine Lastkraftwagen oder Alarmgeräusche.

Von wem kann ich Hörgeräte-Zuzahlung bekommen?

Ob die Kosten für Ihr neues Hörgerät komplett übernommen werden oder ob „nur“ eine Zuzahlung in Höhe eines Teilbetrages gewährt wird, ist im Wesentlichen abhängig von der Art Ihrer Krankenversicherung.

Es kommt also darauf an, wer die Hörgeräte-Zuzahlung leisten soll bzw. für welches Hörgerät Sie eine Zuzahlung beantragen möchten.

 

Wie hoch ist der Hörgerät-Preis?

Was Hörgeräte kosten lässt sich pauschal nicht sagen. Faustformel: Der Preis für Hörgeräte der Mittelklasse liegt bei ca. 1.850 EUR* pro Hörgerät. Die Kosten für höherwertige Hörgeräte der Spitzenklasse mit vielen komfortablen Hörprogrammen und Bluetooth-Technologie liegen bei ca. 2.945* EUR pro Hörgerät.

Unser Tipp: Sie können Ihren Eigenanteil für Hörgeräte steuerlich absetzen!

*Die genannten Preise sind durchschnittliche Preise und gelten nur für gesetzlich Versicherte pro Hörgerät. Hiervon ist die Hörgeräte-Zuzahlung der Krankenkasse noch nicht abgezogen. Zusätzlich zum Eigenanteil fällt die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät an.

Hier finden Sie umfangreiche Informationen über Hörgerät-Preise und Funktionen:

Was kosten Hörgeräte? Funktionen und Preise im Überblick

Wie hoch ist die Zuzahlung für ein Hörgerät?

Die Höhe der Zuzahlung für ein Hörgerät richtet sich nach dem Funktionsumfang des Hörsystems und nach den Festbeträgen der jeweiligen Krankenkasse. Je nach Krankenkasse und Hörgerät-Modell beträgt die Zuzahlung für Hörgeräte bis zu 2.800 EUR pro Gerät (WHO 4 Fall), zzgl. Rezeptgebühr.

Hintergrund: Obwohl Hörhilfen wie das Hörgerät bei diagnostiziertem Hörverlust medizinisch notwendig sind, zahlt die Krankenkasse gemäß Heil- und Hilfsmittelrichtlinien nur einen bestimmten Betrag für die Anschaffung eines Hörgeräts. Konkret: Sobald eine Indikation für Hörgeräte vorliegt, bezuschusst die Krankenkasse in Deutschland ca. 750 EUR für ein Hörgerät und mit bis zu 1.325 EUR für eine Hörversorgung beider Ohren. Siehe auch

Hörgeräte-Zuzahlung von gesetzlichen Krankenkassen
Hörgeräte-Zuzahlung von privaten Krankenkassen

Wie oben bereits ausgeführt: Voraussetzung für den Hörgerät-Zuschuss ist eine Hörgeräteverordnung (Muster 15), die Sie bei jedem HNO-Arzt erhalten.

Wie hoch ist der Eigenanteil für ein Hörgerät?

Soweit Sie nicht vollständig von der Zuzahlung befreit sind, haben Sie als gesetzlich Versicherte/r zusätzlich zum Eigenanteil eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10,00 EUR pro Hörgerät zu leisten.

Welche Leistungen sind zuzahlungsfrei?

Die Versorgung schwerhöriger oder hörbeeinträchtigter Menschen mit einer Hörhilfe ist eine Sachleistung, zu dessen Kostenübernahme die Krankenkassen in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind. Diese Sachleistung umfasst auch die Wartung und Reparatur der Hörgeräte über einen Zeitraum von 6 Jahren. Bei Hörgeräten mit Eigenleistung entstehen nach Ablauf der Garantiezeit Reparaturkosten.

Der audiologische Hörtest, die visuelle Gehöruntersuchung, die gründliche persönliche Hörgerätberatung und natürlich das Hörgeräte-Testen beim ausführlichen Probetragen in der gewohnten Umgebung, auch die mehreren Anpassungen und Feinjustierungen der Hörgeräte-Systemtechnik – das alles bekommen Sie von einem gute Hörakustiker kostenfrei dazu. Es kommen also keine weiteren Kosten zum Hörgeräte-Preis dazu.

Hörgeräte-Zuzahlung: Wer übernimmt die Kosten?

Für die Zuzahlung beim Hörgerätekauf kommen grundsätzliche verschiedene Kostenträger in Frage:

Kostenträger für Hörgeräte-Zuzahlungen

  • Die gesetzlichen Krankenkassen, wie z.B. die AOK, BARMER, DAK, etc. Mehr dazu unter Hörgeräte Kauf: Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
  • Die privaten Krankenversicherungen, wie z.B. die Allianz, Debeka, DKV, etc. Mehr dazu unter Hörgeräte Kauf: Was zahlt die private Krankenversicherung?
  • Die Rentenversicherung leistet eine Hörgeräte-Zuzahlung, wenn Sie berufstätig sind und ein Hörgerät für die Ausübung ihres Berufes notwendig ist. Das ist besonders dann eine Alternative Zuzahlungsmöglichkeit für Sie, wenn Sie berufsbedingt ein höherwertiges Hörgerät mit hilfreichen Hörprogrammen brauchen, welches die gesetzliche Krankenkasse ggf. nicht akzeptieren wollen würde.
  • Ist die diagnostizierte Schwerhörigkeit die Folge eines Unfalls, kommt womöglich Ihre Unfallversicherung als Kostenträger in Frage, ggf. auch die Unfallversicherung der unfallverursachenden Gegenseite.
  • Ist Ihre Schwerhörigkeit in Folge betrieblich bedingter Lärmbelastungen entstanden, spricht man von einer “Lärmschwerhörigkeit” im Sinne einer Berufskrankheit. In solchen Fällen ist die Berufsgenossenschaft gehalten, sich durch eine Hörgeräte-Zuzahlung an den Gesamtkosten zu beteiligen.

Hörgeräte Kauf: Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Seit November 2013 gelten neue Festbeträge für den Kassenanteil bei einer Hörgerät(e)versorgung:

  • Für den Kauf eines Hörgerätes gilt nun der Festbetrag von bis zu 752,50 EUR.
  • Für zwei Hörgeräte gilt der Festbetrag von bis zu 1.321,50 EUR (d.h. beim Kauf von zwei Hörgeräten können Sie also mit bis zu 660,75 EUR je Gerät rechnen)

In jedem Fall müssen Sie die Rezeptgebühr in Höhe von 10 EUR je Gerät selbst tragen.

Individuelle Belastungsgrenze

Wir empfehlen Ihnen sich darüber zu informieren, ob Sie eine finanzielle Überforderung geltend machen können. In manchen Fällen können Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen - und das auch noch im laufenden Kalenderjahr.

Kostenerstattung für Mehrleistungen

Wenn Sie gern ein Hörgerät möchten, das mehr kostet als Ihnen die Krankenkasse zuzahlen würde, weil der Hörgerät-Preis den Krankenkassenanteil (Festbetrag) übersteigt, sprechen Sie uns gerne an.

Wird dem Antrag auf Kostenerstattung von Mehrleistungen seitens der Krankenkasse stattgegeben, können Sie zumindest mit der Erstattung eines Teilbetrages rechnen. Ein erfolgreicher Bescheid ist umso wahrscheinlicher, je besser die Notwendigkeit eines höherwertigen Hörgerätes begründet werden kann. Wir helfen gern.

Hörgeräte Kauf: Was zahlt die private Krankenkasse?

Hörgerät-Zuzahlungen seitens einer privaten Krankenversicherung unterliegen denselben Bedingungen wie Zuzahlungen von gesetzlichen Kassen. Auch hierfür muss man ein Rezept vorlegen, um die medizinische Notwendigkeit einer Hörversorgung in Form einer Hörhilfe nachzuweisen.

Allerdings benennen Privatkassen (in der Regel) keinen Festbetrag für finanzielle Hörgeräte-Zuschüsse. Das heißt, Privatversicherte sollten in ihren Versicherungsunterlagen nachsehen, wie hoch die Zuzahlung im Falle einer  Hörgeräteversorgung ausfällt – oder einfach bei ihrer Versicherung anrufen.

Für welche Hörgeräte gibt es Kassen-Zuzahlung?

Parallel zu den erhöhten Festbeträgen für die Zuzahlung gelten seit 2013 neue, höhere Mindestanforderungen an Hörgeräte, für die ein Kostenzuschuss beantragt werden soll.

Generell müssen die neuen Hörgeräte „dem neuesten technischen Stand entsprechen“. Das klingt etwas schwammig, bedeutet aber konkret, dass sie zumindest mit digitaler Technik ausgestattet sein müssen.

Ihr Vorteil: Im Zuge der digitalen Signalverarbeitung werden wesentliche akustische Signale betont/verstärkt und störende Nebengeräusche automatisch gefiltert/unterdrückt.

Zudem können unsere Hörakustiker mit Hilfe der Digitaltechnik am Hörgerät individuelle Programmeinstellungen vornehmen, um Ihnen zum bestmöglichen Hörerlebnis zu verhelfen.

Mindestausstattung der Hörgeräte bei Kassen-Zuzahlung

  • Digitale Signalverarbeitung
  • Störschall-/Störgeräuschunterdrückung
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • 3 Hörprogramme (einstellbar)
  • 4-Kanal-Verstärkertechnik

 

Ist die Auswahl des Akustikers für die Zuzahlung relevant?

Nein, in fast allen Fällen haben Sie die freie Auswahl für Ihren Hörakustiker.

In Deutschland gibt es ca. 6600 Hörgerätefachgeschäfte (Stand 2019). Die Bundesinnung der Hörakustiker hat mit allen Krankenkassen Rahmenverträge über die Hörversorgung mit Hörhilfen vereinbart. Nahezu alle Hörakustiker in Deutschland haben sich diesen Verträgen angeschlossen, selbstverständlich auch Rhein-Neckar-Akustik.

Wie beantrage ich einen Zuschuss für mein Hörgerät?

Die Beantragung einer Hörgeräte Zuzahlung durch die Krankenkasse können Sie (selbstverständlich ohne Zusatzkosten) gern vollständig über Ihren persönlichen Hörakustiker in der Nähe abwickeln lassen. Bei Rhein-Neckar-Akustik gehört auch dieser Schritt zum kostenfreien Service dazu:

Schritt 1: Kostenloser Hörtest beim Akustiker, inklusive unverbindlicher Beratung.
Schritt 2: Auswahl, Anpassung und kostenloses Probetragen von Hörgeräten.
Schritt 3: Untersuchung und Diagnose beim HNO-Arzt, Ausstellung eines Rezepts.
Schritt 4: Antrag für den Hörgeräte-Zuschuss über Ihren Hörakustiker.

Hörgeräte-Zuzahlung auf einen Blick

  • Voraussetzung für eine Hörgerät-Zuzahlung ist ein Rezept für eine Hörhilfe
  • Bedingung für ein Rezept ist ein Hörverlust von min. 30 dB auf dem besser hörenden Ohr (oder eine vergleichbare Hörbeeinträchtigung)
  • Als Kostenträger kommen gesetzliche, private und andere Krankenkassen bzw. Versicherungsträger in Frage
  • Hörgeräte der Mittelklasse kosten ca. 1.850 EUR pro Hörgerät
  • Die gesetzliche Zuzahlung durch den Versicherten beträgt 10 EUR pro Hörgerät
  • Der Kassenanteil beträgt je nach Krankenkasse und Hörgerät-Modell bis zu 2.800 EUR pro Gerät (bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit)
  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für ein Hörgerät max. 752,50 EUR dazu, für zwei Hörgeräte (beidseitige Hörversorgung) zahlt sie insges. max. 1.321,50 EUR
  • Eine Kostenerstattung für Mehrleistungen können wir beantragen
  • An die Zuschüsse sind Mindestanforderungen an die Hörgeräte gekoppelt (u.a. Digitaltechnik, 3 Hörprogramme, 4 Kanäle)
  • Die Wahl des Hörakustikers hat keinen Einschluss auf die Zuzahlung
  • Das Beantragen einer Hörgerät-Zuzahlung können wir Ihnen gern abnehmen
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