Kann ich geerbte Hörgeräte tragen und für mich nutzen?
Geerbte Hörgeräte einfach zu übernehmen ist aus verschiedenen Gründen nur sehr selten möglich. Hörgeräte sind technisch komplexe Hilfsgeräte für eine persönliche medizinische Hörversorgung, das heißt, sie werden stets an den individuellen Hörverlust eines Hörgeschädigten angepasst und bis ins Detail fein eingestellt.
Mit Anpassung ist die anatomische Anpassung an die Form der individuellen Ohren und des Gehörgangs gemeint. Hierfür wird mit Hilfe eines Ohrabdrucks ein maßangefertigtes Ohrpassstück angefertigt, das ausschließlich in den betreffenden Gehörgang perfekt hineinpasst. Bei maßgefertigten Im-Ohr-Hörgeräten verhält es sich ähnlich. Ein Im-Ohr-Hörgerät passt immer nur in jenen Gehörgang, für dessen Volumen und Charakteristik es passgenau angefertigt worden ist.
Die detaillierte Feineinstellung betrifft die Art und Leistung der Hörgeräte. Je nach Schweregrad des Hörverlustes sind unterschiedliche Bauformen und Verstärkungsleistungen erforderlich.
Das heißt für Sie: Hörgeräte, die Ihnen vererbt wurden, können Sie so erst mal nicht nutzen. Im Gegenteil: Wenn Sie diese Hörgeräte verwenden, kann es zu ernsthaften Schädigungen Ihres Gehörs führen.
Sollte die Form der geerbten Hörgeräte tatsächlich zu Ihrem Ohr und Ihrem Gehörgangverlauf passen, bestünde die Möglichkeit die Leistungsparameter des Hörgerätes neu einzustellen und speziell auf Ihr Hörprofil abzustimmen. Für die richtige Anbindung an Ihr Ohr wäre dann zusätzlich ein individuell für Sie gefertigtes Ohrpassstück erforderlich.
Das Leistungsprofil von Rhein Neckar Akustik umfasst unter anderem auch die Anpassung von Fremdgeräten bzw. die Optimierung und Neueinstellung von Hörgeräten die Sie nicht bei uns erworben haben. Wir beraten Sie gern.
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